Finanzen
.. Gebühren und Abgaben
Gestaltungsspielräume ermöglichen
Die FDP Chemnitz setzt auf eine kommunale Haushaltspolitik, die Spielräume für Investitionen schafft ohne aber dem Bürger die „Luft zum atmen“ zu nehmen. Die kommunale Finanzpolitik muss effizient, transparent und investitionsfördernd sein. Die Stadt Chemnitz muss sich auf das Auslaufen der Solidarpakt II-Mittel im Jahr 2019 einstellen.
Die Finanzausstattung der Städte und Kommunen ist zu kompliziert. Neben geringer eigener Steuereinnahmen und dem Anteil an der Einkommensteuer erhalten sie Schlüsselzuweisungen vom Land und Zuschüsse zu den verschiedensten Investitionen. Wir fordern eine Reform der Gemeindefinanzierung, die mit einer strengen Zuordnung der Kosten zu den einzelnen öffentlichen Aufgaben verbunden ist. Das gewährleistet, dass bei der gemeindlichen Abwicklung von bundes- oder landesweiten Aufgaben den Kommunen die damit verbundenen Kosten erstattet werden (Konnexität). Nur mit dieser Konnexität lässt sich vermeiden, dass Bund und Länder den Gemeinden weiterhin die Kosten überregionaler Maßnahmen aufbürden und ihnen letztlich die Erhöhung der lokalen Hebesätze bzw. ihres Einkommensteuerzuschlags aufzwingen.
In den nächsten Jahren muss eine kommunale Aufgabenkritik geübt werden. Investitionen kommen nur dort in Frage, wo sichergestellt werden kann, dass auch die Folgekosten zukünftig finanziert werden können. Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik muss prüfen, welche Aufgaben von der Stadt zu erfüllen sind und welche anderweitig vergeben werden können, ohne die Qualität der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Wir lehnen ausufernde kommunale Unternehmen ab, die zu Lasten privater Unternehmen den Markt verzerren.
Die Kommunen brauchen eine solide, unbürokratische und konjunkturunabhängige Finanzgrundlage. Diese muss so bemessen sein, dass die Kommunen ihre Aufgaben sachgerecht und angemessen erfüllen können. Die Politik des Bundes und der Länder darf zukünftig nicht mehr zu Lasten der Gemeinden gehen. Die Finanzierung muss dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit und Angemessenheit unterliegen.
Das kommunale Kostenbewusstsein nimmt bei hohen Bundes- oder Landeszuschüssen deutlich ab, was sich nachteilig auf das Ausgabenverhalten der Kommunen auswirkt. Deshalb muss das System der Mischfinanzierung auf eine bessere Grundlage gestellt und neu geordnet werden. Ziele müssen eine eindeutigere Zuteilung von Verantwortlichkeiten und mehr Transparenz im Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sein.
Auf Bundesebene soll sich der Freistaat Sachsen für eine Gemeindefinanzreform einsetzen, die das Steuerrecht vereinfacht, für die Bürger die Verantwortlichkeiten klar aufzeigt und den Gemeinde- und Stadträten vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten überträgt. Dabei fordern wir die Abschaffung der Gewerbesteuer. Dafür erhalten die Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht auf der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie eine höhere Beteiligung am Aufkommen der Umsatzsteuer. Im Finanzausgleichsgesetz sind zudem Anreize für eine effiziente Haushaltsführung zu schaffen.
Kurzfristig wollen wir den Spielraum für eine Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes prüfen. Bislang liegt Chemnitz hier deutschlandweit mit dessen Höhe an der Spitze. Für Chemnitz ist das insbesondere für die Ansiedlung neuer Unternehmen ein Standortnachteil.
Die kommunale Abgabenlast der Bürgerinnen und Bürger ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Die FDP Chemnitz fordert die Abschaffung der Regenwassergebühr. Sie benachteiligt insbesondere Gewerbetreibende. Gleichwohl bedeutet sie aber auch eine unangemessene Mehrbelastung für Hauseigentümer und Mieter.
Im Bereich der Abfallwirtschaft lehnen wir die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch eine unnötige getrennte Abfallsammlung ab. Wir fordern die Einführung der gemeinsamen Sammlung von Restmülltonne und gelber Tonne bzw. gelber Sack. Mit technischen Verfahren ist heutzutage die Mülltrennung deutlich günstiger und besser zu realisieren, als es durch die bisherige Praxis überhaupt möglich ist.
Bei der Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung ist der Rückbau überdimensionierter Anlagen zu erwägen. Nur so können die Abgabenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger gesenkt werden. Weniger Einwohner bedeuten weniger Nutzer. Das treibt die Abgabenlast für die Übrigen unangemessen in die Höhe. Hierzu ist der Freistaat in der Verantwortung. Er muss dazu entsprechende Förderprogramme des Stadtumbaus initiiert werden. Wir wollen auf die Notwendigkeit dazu weiter drängen.